Rechtliche Hinweise zur Nutzung von Ortungsgeräten
Wichtige Informationen zur zulässigen Verwendung im In- und Ausland
1. Zweckbestimmung der Geräte
velocate Ortungsgeräte wurden ausschließlich für die Diebstahlsicherung, den Eigentumsschutz und die Lokalisierung von Fahrzeugen, Haustieren und autonomen Wertgegenständen entwickelt. Eine verdeckte oder böswillige Überwachung von Personen ist strengstens untersagt.
2. Erlaubte Nutzung & Einwilligung
Der Einsatz unserer Geräte ist nur an Objekten zulässig, deren Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer Sie selbst sind, oder wenn Ihnen eine ausdrückliche, dokumentierte Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Werden Fahrzeuge von mehreren Personen (z. B. Familienmitgliedern, Angestellten oder Mietern) genutzt, müssen alle Beteiligten vorab klar und nachweislich darüber informiert werden, dass ein Ortungsgerät aktiv ist.
3. Unzulässige Nutzung & Strafbarkeit
Das heimliche Tracking von Personen, die Erstellung von Bewegungsprofilen ohne Erlaubnis oder das Ausspionieren Dritter ist illegal. Ein Verstoß gegen diese Grundsätze verletzt die Grundrechte der betroffenen Personen und kann schwerwiegende zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
4. Nationale und internationale Rechtslagen
Deutschland
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der heimliche Einsatz von GPS-Empfängern zur Überwachung von Personen unzulässig und kann den Tatbestand des Nachstellens (§ 238 StGB / Stalking) oder andere Straftatbestände erfüllen. Eine Ausnahme ist nur in extrem engen Grenzen nach einer strengen richterlichen Einzelfallabwägung denkbar.
Europäische Union (EU)
Innerhalb der EU fallen Standort- und Bewegungsdaten unter den Schutz der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung dieser Daten erfordert zwingend eine wirksame Rechtsgrundlage (in der Regel die ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Drittländer (z. B. Schweiz)
Außerhalb der EU gelten die jeweiligen nationalen Gesetze. In der Schweiz ist die heimliche GPS-Ortung durch das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie das Strafgesetzbuch (StGB) streng reglementiert. Das Tracken ohne Wissen der betroffenen Person stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar. Bitte beachten Sie, dass beim grenzüberschreitenden Einsatz immer das Recht des Landes gilt, in dem sich das Ortungsgerät aktuell befindet.
5. Firmenfahrzeuge, Flottenmanagment und Dienstwagen
Beim gewerblichen Einsatz (z. B. in Poolfahrzeugen, Lkw-Flotten oder Dienstwagen) müssen die Fahrer umfassend und schriftlich über die Art, den Umfang und den Zweck der Ortung informiert werden. Hierbei sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (falls vorhanden) sowie die strengen Vorgaben des Beschäftigtendatenschutzes länderspezifisch zu beachten. Eine private Nutzung des Fahrzeugs erfordert in der Regel die Möglichkeit, die Ortung temporär zu deaktivieren.
6. Eigenverantwortung des Nutzers
Als Käufer und Betreiber des Geräts tragen Sie die alleinige straf- und zivilrechtliche Verantwortung für den gesetzeskonformen Einsatz. Wenn Sie bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit Ihres geplanten Einsatzzwecks im In- oder Ausland unsicher sind, empfehlen wir dringend, vor Inbetriebnahme eine fachkundige Rechtsberatung einzuholen.